Verbringen und Entsorgen explosionsgefährlichen Stoffen

Verbringung

Gerne fahren wir für Sie ihre explosionsgefährlichen Stoffe. Mit Geländewagen oder einem 3-Achsen Quad sowie EX-II Anhängern sind individuelle Transporte an fast jede Stelle möglich. Viele Lizenzen sind vorhanden. Gerne klären wir ab ob wir Ihnen weiterhelfen können.

Anhänger *

  • 1000kg Gesamtmasse
  • 700kg brutto/netto Nutzmasse

* = Güterkraftverkehrsgesetz befreit

Entsorgung (Abfall)

Seit 2023 haben wir eine Erlaubnis gemäß §54 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Wir dürfen gemäß der AVV die gefährlichen Abfallschlüssel

  • 16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung, und davon die Nr.
    • 16 01 10 explosive Bauteile (z.B. als Airbags)
  • 16 04 Explosivabfälle, und dazu zählen
    • 16 04 01 Munitionsabfälle,
    • 16 04 02 Feuerwerkskörperabfälle und
    • 16 04 03 andere Explosivabfälle

bei Ihnen abholen und der Vernichtung zu führen. Somit dürfen wir alle explosionsgefährlichen Stoffe die dem Sprengstoffgesetz unterliegen transportieren.

Haben Sie noch Fragen zum Thema oder möchten Sie ein Angebot?