Zulassungsvoraussetzung Unbedenklichkeitsbescheigung

 

Für alle Lehrgänge mit Prüfung und Zeugnis ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein polizeiliches Führungszeugnis! Das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht ausreichend!

Zuständige Behörden sind z.B. Kreise, kreisfreie Stadt, Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen, ...

 

Hier ist eine Auflistung der zuständigen Behörden aus unserer Region mit Verlinkung:

Bundesland gewerblich Tätigkeiten z.B. Verbringen nicht gewerblich Tätigkeiten z.B. Wiederladen
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Herford
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Minden-Lübbecke
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Lippe
NRW Bezirksregierung Detmold Stadt Bielefeld
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Gütersloh
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Paderborn
NRW Bezirksregierung Detmold Kreis Höxter
NRW Bezirksregierung Arnsberg Kreis Soest
NRW Bezirksregierung Münster Kreis Steinfurt
NRW Bezirksregierung Münster Kreis Warendorf
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Celle Landkreis Celle
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Celle Landkreis Heidekreis / Stadt Walsrode
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Hannover Landkreis Nienburg/Weser
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Hannover Landkreis Diepholz
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Landkreis Schaumburg / Stadt Rinteln
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Landkreis Hameln-Pyrmont, Herr Trampe
Niedersachsen Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

Landkreis Osnabrück

Stadt Osnabrück

Stadt Melle

Samtgemeinde Bersenbrück, Herr Siensenis

 

Termine: siehe Lehrgangskalender