Zulassungsvoraussetzung Unbedenklichkeitsbescheigung

Für alle Lehrgänge mit Prüfung und Zeugnis ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein polizeiliches Führungszeugnis! Das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht ausreichend!

Zuständige Behörden sind z.B. Kreise, kreisfreie Stadt, Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierungen, …

Niedersachsen