Staatlich anerkannte Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz

Sie können bei uns einen Lehrgang nach §32 SprengG buchen.

Die Lehrgänge beinhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Teile inkl. der eventuellen Prüfung. Als verantwortliche Person nach dem Sprengstoffgesetz bin ich seit 1999 aktiv. Sie beinhalten auch die Erfahrungen aus der Praxis aus dem gewerblichen, dienstlichen und privaten Teil. Mit einer umfangreichen Bildschirmpräsentation wird Ihnen alles gezeigt was es gibt und was man kennen muss.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Lehrgangstyp.

Wiederladen, Vorderlader, Böllern oder FK-Böllern

Lehrgänge für eine §27 Erlaubnis

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver für das Laden und Wiederladen von Munition

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde   (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region
  • persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

  • Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Teilnahmegebühr
    Dauer: 2 Tage Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
  • Ladekomponenten und Ladeverfahren
  • Geräte und Werkzeuge
  • Innenballistik
  • praktisches Üben (Laden, nicht schiessen)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Termine: siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

245,00 € inkl. USt. “Laden und Wiederladen von Munition”
280,00 € inkl. USt. “Laden und Wiederladen von Munition und Vorderlader schiessen”
inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
Verpflegungsleistungen (Getränke, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, …) werden direkt mit der Gaststätte verrechnet.

Buchung:

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Schwarzpulver für das schiessen mit Vorderladern

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde   (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region
  • persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

  • Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Teilnahmegebühr
    Dauer: 2 Tage Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
  • Ladekomponenten und Ladeverfahren
  • Geräte und Werkzeuge
  • Innenballistik
  • praktisches Üben (Laden, nicht schiessen)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Termine: siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

210,00 € inkl. USt. “Vorderlader schiessen”
280,00 € inkl. USt. “Laden und Wiederladen von Munition und Vorderlader schiessen”
inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
Verpflegungsleistungen (Getränke, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, …) werden direkt mit der Gaststätte verrechnet.

Buchung:

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit Böllerpulver (Schwarzpulver) zum Böllerschießen

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.) das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region
  • persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

  • Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Teilnahmegebühr

Dauer: 2 Tage Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
  • Ladekomponenten und Ladeverfahren
  • Geräte und Werkzeuge
  • praktisches Üben (Handböller, Lanzen-/Schaftböller, Standböller und Kanone)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Termine: siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

180,00 € inkl. USt. “Böllern, alle Geräte!”
220,00 € inkl. USt. “Böllern, alle Geräte! und FK-Böllern”
inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Mittagessen, Materialkosten Praxis sowie Getränke während des Lehrgangs, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer

Buchung:

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit FK-Böllern

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde   (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region
  • persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen:

Grundlehrgang Böllern (Zeugnis oder Eintrag in Erlaubnis/Befähigungsschein)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

– Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
– Teilnahmegebühr

Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie und Praxis

Lehrgangsinhalte:

– Einführung in das Sachgebiet
– Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
– Geräte und Werkzeuge
– praktisches Üben

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Termine: siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

120,00 € inkl. USt. “FK-Böllern”
220,00 € inkl. USt. “Böllern, alle Geräte! und FK-Böllern”
inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Mittagessen sowie Getränke während des Lehrgangs, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer

Anmeldung per E-Mail:

Verbringungslehrgänge

Ausbildungsziel:

Erwerb der Fachkunde für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung, GAA, o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region
  • persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

  • Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Teilnahmegebühr

Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie

Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Termine:  siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

280,00 € + USt. (inkl. Prüfungs- und Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Getränke während des Lehrgangs, Kaffeepausen und Mittagessen)
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
INFO: Abnahme der Prüfung als Abschluss eines Grund- oder Sonderlehrgangs sind enthalten, da NRW die Prüfungsgebühren drastisch (500%) erhöht hat war eine Gebührenanhebung nicht vermeidbar.

Buchung:

Ausbildungsziel:

Erhalt der Fachkunde für die Beförderung explosionsgefährlicher Stoffe auf der Straße für Bewerber zur Erlangung einer Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG oder/und eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG sowie deren Betriebs- und Filialleiter

Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung, GAA, o.ä.)  das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
    Zuständige Behörden aus der Region

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen:

  • Befähigungsschein mit dem Eintrag Verbringen

Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:

  • Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
  • Teilnahmegebühr

Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie

Lehrgangsinhalte:

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, Waffengesetz, gefahrgutrechtliche Vorschriften)

Lehrgangsziel:

Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Termine:  siehe Lehrgangskalender

Lehrgangskosten:

200,00 € + USt.
incl. Prüfungs- und Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Getränke während des Lehrgangs, Kaffeepausen und Mittagessen.
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer

Buchung:

Anmeldung zu den Lehrgängen

Zulassungsvoraussetzung Unbedenklichkeitsbescheigung

Behördenseminare

Fachrichtung Böllern / FK-Böllern

Seminar für §27 Erlaubnis ausstellende Behörden/Personen

  • Einführung in das Sachgebiet
  • Theorie und Praxis (praktisches Üben bzw. Anschauen incl. Zünden)
  • Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
  • Ausstellen einer UB und einer Erlaubnis (Begrifflichkeiten, Inhalt und Rahmenvorschriften)
  • Geräte und Werkzeuge

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie Sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 160,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebestätigung)
Teilnehmerzahl: 4-12 Personen
Lehrgangsort: Kalletal
Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Behörde / Anmeldung über Behörde

Fachrichtung Wiederladen / Vorderlader

Termin 2025
Termin 2029

Praxisseminar: Sprengstoffe & Zünder sowie Munition

Teilnehmer: Neues Personal in Gewerbeaufsichtsämtern / Bezirksregierungen / …

Theorie:

  • Erkennen von Sprengstoffen, Schneidladungen, Sprengschnur und Zünderen, …
  • Munitionsarten und deren Fertigung
  • Unterschiede mit diesen Produkten
  • Sicherung / Beschlagnahme und was dann?
  • Lagern 1.1-1.4 / Verbringen 1.1-1.6?
  • Was gibt es sonst noch für Behörden im Bereich der explosionsgefährlichen Stoffe
  • Track and Trace

Praxis schauen:

  • Grundlagenbeurteilung von Sprengstoffen, Schneidladungen, Sprengschnur und Zünderen an echten Stücken
  • Verpackung, Transport und Lagerung
  • Beurteilung von Stücken die dem WaffenG oder dem SprengG unterliegen

Praxis spüren: Zünden von Sprengschnur und Sprengstoff, “Gewöhnungssprengen”

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 1000,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Termin: siehe LEHRGANGS – KALENDER

Dieser Lehrgang findet draussen und in Bunkern statt. Die Unbedenklichkeit der Teilnehmer ist durch die entsendende Dienststelle sicherzustellen.

Dauer: 3 Tage (1. & 2 Tag: Theorie & Praxis schauen / 2. & 3. Tag Praxis spüren)

Teilnehmerzahl: 4-10 Personen

Praxisseminar: Pyrotechnische Gegenstände und Sätze aller Kategorien

Teilnehmer: Neues Personal in Gewerbeaufsichtsämtern / Bezirksregierungen / …

Theorie:

  • Erkennen von zulässigen / unzulässigen Feuerwerkskörpern
  • Was gibt es für Lehrgänge und wofür stehen die Angaben
  • bei “wieviel Befähigungsschein” gibt es noch unzulässige Feuerwerkskörper
  • Sicherung / Beschlagnahme und was dann?
  • Was gibt es sonst noch für Behörden im Bereich der explosionsgefährlichen Stoffe

Praxis schauen:

  • Grundlagenbeurteilung von pyrotechnischen Gegenständen und allen Produkten im Bereich der Pyrotechnik an echten Stücken
  • Verpackung, Transport und Lagerung
  • Beurteilung von Stücken die dem WaffenG oder dem SprengG unterliegen
  • Erkennen von zulässigen / unzulässigen pyrotechnischen Gegenständen

Praxis erleben: Zünden von verschiedenen Pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien

“Nur wer Dinge echt gesehen hat wie Sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 1.000,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Termin: siehe LEHRGANGS – KALENDER

Dieser Lehrgang findet draussen und in Bunkern statt. Die Unbedenklichkeit der Teilnehmer ist durch die entsendende Dienststelle sicherzustellen.

Dauer: 3 Tage (1. & 2 Tag: Theorie & Praxis schauen / 2. & 3. Tag Praxis spüren)

Teilnehmerzahl: 4-10 Personen

Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien 1 und 2

Seminar für die Aufsichtsbehörden, die Verkaufsstellen überprüfen.

Lehrgangsinhalte:

  • Überprüfung von Feuerwerksartikel, Erkennen von zulässigen / unzulässigen Feuerwerkskörpern
  • rechtliche Bestimmungen über Lagerung, zulässige Mengen
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von verschiedenen Feuerwerksartikeln (auch in der Originalverpackung/Stapel)
  • Mengenschätzungen für die Lagerung an realen Paletten/Stapeln

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 45,00 € zzgl. MwSt. (incl. Getränke und Teilnahmebescheinigung)

Zeitplan: 09:30 bis 14:30Uhr

Ort: Landkreis Nienburg

Termin: auf Anfrage

Teilnehmerzahl: 10-25 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Aufsichtsbehörde

Buchung: LEHRGANGSANMELDUNG

Grundlagenseminar: Pyrotechnische Gegenstände und Sätze aller Kategorien

  • Grundlagenseminar für die Kontrollbehörden (Polizei/Bundespolizei)
  • Überprüfung von Feuerwerksartikel, Erkennen von zulässigen / unzulässigen Feuerwerkskörpern,
  • rechtliche Bestimmungen über Lagerung, zulässige Mengen
  • Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von verschiedenen Feuerwerksartikeln

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie se wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 150,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Teilnehmerzahl: 8-16 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Kontrollbehörde

Aufbauseminar: Explosionsgefährliche Stoffe

  • Aufbauseminar für die Kontrollbehörden (Polizei/Bundespolizei)
  • Erweiterter Praxisteil sowie angrenzende Gebiete, z.B. Sprengstoffe, Zünder, …
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von entsprechenden Artikeln

Preis: 150,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Teilnehmerzahl: 8-16 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Kontrollbehörde

Voraussetzung: Grundlagenseminar für die Kontrollbehörden

Grundlagenseminar: Pyrotechnische Gegenstände und Sätze aller Kategorien

  • Grundlagenseminar für die Kontrollbehörden (ZOLL)
  • Überprüfung von Feuerwerksartikel, Erkennen von zulässigen / unzulässigen Feuerwerkskörpern,
  • rechtliche Bestimmungen über Lagerung, zulässige Mengen
  • Verbringen von explosionsgefährlichen Gegenständen
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von verschiedenen Feuerwerksartikeln

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 250,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Termine: nach Absprache

Teilnehmerzahl: 8-16 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Kontrollbehörde

Aufbauseminar: Explosionsgefährliche Stoffe

  • Aufbauseminar für die Kontrollbehörden (ZOLL)
  • Erweiterter Praxisteil sowie angrenzende Gebiete, z.B. Sprengstoffe, Zünder, …
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von entsprechenden Artikeln

Preis: 250,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Termin: nach Absprache

Teilnehmerzahl: 8-16 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) einer Kontrollbehörde

Voraussetzung: Grundlagenseminar für die Kontrollbehörden

Seminar: Pyrotechnische Gegenstände und Sätze aller Kategorien

  • Seminar für die Behörde, z.B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Katastrophenschutz, Sicherheitspersonal in Stadien
  • Überprüfung von Feuerwerksartikel, Erkennen von zulässigen / unzulässigen Feuerwerkskörpern,
  • Theorie und Praxis incl. Zünden von verschiedenen Feuerwerksartikeln (z.B. Bengalartikel, Rauchkörper, Knallkörper, …)
  • sowie deren “Löschung” bzw. Sicherung nach der Beschlagnahme, Transport und Lagerung.

“Nur wer Dinge echt gesehen hat, wie sie wirken, kann die Gefahr auch einschätzen.”

Preis: 210,00 € zzgl. MwSt. (incl. Verpflegung 1x Mittag / 1 x Kaffee, Lehrmaterial, Teilnahmebescheinigung)

Termin: nach Absprache

Teilnehmerzahl: 5-12 Personen

Teilnahmevoraussetzung: Mitarbeiter(in) / Beamte(r) entsprechnder Behörde, z.B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Katastrophenschutz

Anmeldung Behördenseminare