Ausbildungsziel:
Erwerb der Fachkunde für den Umgang mit FK-Böllern
Zulassungsvoraussetzung (lt. § 34 der 1.SprengV):
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis örtlich zuständigen Behörde (z.B. Kreis, kreisfreie Stadt o.ä.) das ist kein polizeiliches Führungszeugnis!
Zuständige Behörden aus der Region
- persönliche Eignung (wird von der Behörde geprüft)
Spezielle Zulassungsvoraussetzungen:
Grundlehrgang Böllern (Zeugnis oder Eintrag in Erlaubnis/Befähigungsschein)
Sonstige Zulassungsvoraussetzungen:
– Während des Lehrgangs: Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokumentes
– Teilnahmegebühr
Dauer: 1 Tag Unterricht in Theorie und Praxis
Lehrgangsinhalte:
– Einführung in das Sachgebiet
– Rechtsvorschriften (Sprengstoffrecht, gefahrgutrechtliche Vorschriften)
– Geräte und Werkzeuge
– praktisches Üben
Lehrgangsziel:
Nach bestandener Prüfung bekommen Sie ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Termine: siehe Lehrgangskalender
Lehrgangskosten:
120,00 € inkl. USt. “FK-Böllern”
220,00 € inkl. USt. “Böllern, alle Geräte! und FK-Böllern”
inkl. Dokumentengebühren, Lehrmaterial, CD, Materialkosten Praxis, Mittagessen sowie Getränke während des Lehrgangs, Gebühren für die Abnahme der Prüfung
20% Ermäßigung für Mieter und ehemalige Lehrgangsteilnehmer
Anmeldung per E-Mail: