Bärenlager
Informationen gemäß §8a (1) der 12. BImSchV (StörfallV)
siehe auch Anhang V: Information der Öffentlichkeit Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen der unteren Klasse
Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs. |
Name: Torsten Jung und Frank-Jürgen Pook
Betriebsbereich: Linsburger Weg 1 31582 Nienburg |
Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde. | Der Betrieb wurde gemäß der 12. BImSchV §7 ordnungsgemäß entsprechend der gesetzlichen Novellierung vom 15.03.2017 der Behörde in 2017 angezeigt. Es ist kein Betrieb der oberen Klasse. |
Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich. | Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen |
Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten. | Explosionsgefährliche Stoffe (Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerk, ...) der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 gemäß der Stoffliste 1.2.1 Spalte 4. Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen. |
Allgemeine Unterrichtung darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das entsprechende Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind. | Halten Sie Abstand zum Betriebsbereich (mind. 1/2 km) und schließen Sie Türen und Fenster. Halten Sie sich an die Anweisungen der örtlichen Einsatzkräfte.Wenn Sie außerhalb der Betriebszeit aus den Gebäuden bzw. den Bunkern eine stärkere Rauchentwicklung beobachten oder gar Flammen schlagen sehen, informieren Sie bitte sofort die Feuerwehr Tel.: 112
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Allgemeine Unterrichtung darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das entsprechende Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind. | Diese Informationen können Sie hier elektronisch einsehen.Downloaddatei:Öffentlichkeitsinformation Bärenlager |
Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden. | Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 31.08.2020 statt. Für weiterführende Informationen über den Überwachungsplan, zur Vor-Ort-Besichtigung und Umweltinformationen können Sie sich an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover wenden. |
Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können. | Für weitere Umweltinformatinen können Sie sich an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover Tel.: 0511/9096-0 wenden. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit www.bmub.bund.deUmweltbundesamt www.umweltbundesamt.de |
Sie möchten mehr Erfahren? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Erreichbarkeiten siehe Impressum