Lageranträge für die Lagerung von explosionsgefährlichen Stoffen
Wir kümmern uns um den kompletten Ablauf von den Anfängen bis zum letztendlichen Antragsverfahren. Ob es sich um eine Lagergenehmigung nach §17 SprengG oder eine Genehmigungspflichtige Anlage nach dem Anhang 9.3 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) handelt wird in Gesprächen geklärt. Als Experten aus dem pyrotechnischen und Explosivstoff-Sektor, sowie Betreiber einer eigenen Anlage, sind wir kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um das Genehmigungsverfahren für Lagerstätten aus dem pyrotechnischen, Explosivstoff- oder Munitions-Sektor, von 10kg bis über 200t. Da der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen so komplex ist, beschränken wir unsere Tätigkeit dabei nur auf diesen “BimSch-Sektor”. Auch die damit verbundenen Vor- bzw. Nachteile werden wir mit Ihnen durchgehen.
Alle Bauvorhaben/Bestandsvorhaben werden auf die Bedürfnisse des Antragstellers erstellt und unterliegen vielen sowie auch besonderen umweltrechtlichen Anforderungen. Die integrierte Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen einschließlich dem Schutz und der Vorsorge gegenüber Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen hat hier eine besondere Bedeutung.
Genehmigungsbedürftig ist nicht nur die Errichtung und der Betrieb entsprechender Anlagen, sondern auch jede wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes der Anlage. Grundsätzlich müssen jedoch alle Änderungen, egal ob wesentlich oder unwesentlich, der Behörde zumindest angezeigt werden.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen und Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Lagergenehmigung oder der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung stehen, wie z.B.:
- Beratung / Mitwirkung bei der Anlagenplanung
- Fachliche Begleitung aller Behördenkontakte
- Klärung der Genehmigungsbedürftigkeit
- Komplette fachliche Begleitung der Genehmigungsverfahren
- Erstellung der kompletten Antragsunterlagen.
Antragserstellung
Darüber hinaus erstellen wir für Sie Anträge nach dem Sprengstoffgesetz z.B. nach §7, §17 und §20 SprengG, oder im Zusammenhang mit diesen Gesetzen auch nach GGVSEB.
Referenzen Lageranträge:
- 1 Neuantrag SprengG bis 10t. NEM 1.4 (Bayern, Halle)
- 1 Neuantrag BImSch bis 200t. NEM 1.1 (Niedersachen, Bunker)
- 1 wesentliche Änderung BImSch bis 200t. NEM 1.1 (Niedersachen, Bunker)
- 1 Störfallkonzept (Niedersachen, Bunker)
- 1 Neuantrag SprengG bis 10t. NEM 1.4 (Nordrhein-Westfalen, Halle)
- 1 Neuantrag BImSch bis 200t. NEM 1.4 (Nordrhein-Westfalen, Halle)
- 1 Störfallkonzept (Nordrhein-Westfalen, Halle)
- 2 Neuanträge BImSch bis 200t. NEM 1.3 (Schleswig-Holstein, Bunker)
- 2 Störfallkonzepte (Schleswig-Holstein, Bunker)
- 1 Störfallkonzept (Schleswig-Holstein, Halle)
Laufende Lageranträge:
- 1 wesentliche Änderung SprengG von 1,5t. auf 6,5t. NEM 1.1 (Niedersachen, Bunker, im Genehmigungsverfahren)
- 1 wesentliche Änderung BImSch bis 200t. NEM 1.3 (Schleswig-Holstein, Bunker, in Vorbereitung)
- 1 Neuantrag BImSch bis 200t. NEM 1.4 (NRW, Halle, Neubau, in Vorbereitung)
- 1 kleine Änderung SprengG 1.1 Verträglichkeitsgruppenerweiterung (Schleswig-Holstein, Schranklager, in Planung)
- 1 Neuantrag SprengG bis 10t. NEM 1.4 (NRW, Halle, in Planung)