Als Unternehmen im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind wir seit Jahren auf dem Markt.
Die ersten verantwortlichen Tätigkeiten waren im Bereich des Katastrophenschutzes (KatS) 1999.
Qualifikationen/Lizenzen:
- Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (§7 SprengG)
- Befähigungsschein (Sprengberechtigung und Pyrotechniker) nach dem Sprengstoffgesetz (§20 SprengG)
- Erlaubnis nach §54 KrWG (Explosionsgefährliche Stoffe die Abfall sind)
- Gefahrgutbeauftragter gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- staatlich anerkannter Lehrgangsträger nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§33 der 1. SprengV)
- ADR Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer